Lehnseide

Eide und Treueschwüre

„ und so gelob‘ ich dir Trey und Schwert, Axt und Speer“
– alter, nicht mehr gebräuchlicher Treueeid zwischen Krieger und Stammesfürst aus der Gadarkerzeit

Lehenseide und Treueschwüre haben in Galladoorn eine lange Tradition. Sie festigen das Band zwischen Adeligen und Freien, zwischen Lehnsherren und Lehnsnehmern und zwischen Hauptleuten und ihren Soldaten. Sie sind fester Bestandteil eines jeden Hofzeremoniells.
Das gesprochene und gegebene Wort hat in Galladoorn einen hohen Stellenwert. Vielen ist eine Beeidigung nach althergebrachter Formel weit wertvoller als eine gesiegelte Urkunde.
Die Lehnseide haben seit Gedenken eine feste Form und werden gewöhnlich nur leicht an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Lehnseide bestehen zumeist aus einem gegenseitigen Schwur. Der Lehnsnehmer gelobt seine Pflichten treu zu erfüllen, ebenso gesteht der Lehnsherr seinem neuen Vasallen Rechte zu.

Beispiele für Galladoornsche Lehnseide

Erneuerung des Lehnseides der Barone und Fürsten, sowie für Freiherren der Kronmark nach der Krönung eines neuen Königs (einer neuen Königin)

Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Die Krone Galladoorns erkennt Euch (Name ) als Lehnsmann an und bestätigt Euch in Eurem Besitze (bzw. in eurer Verwaltung, wenn ein Kronvogt verwaltet) unter unserem königlichen Schutz. Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt.“

Eid der Ritterschaft nach der Krönung eines neuen Königs (einer neuen Königin)

Ritter: „Ich (Name ohne Titel) wurde von (Name des jeweiligen Königs ohne Titel) zum Ritter Galladoorns geschlagen. Die Tugenden der Ritterschaft und meine Wehrpflichten gegenüber der Krone habe ich stets gewissenhaft erfüllt. Wie auch Eurem Vater, so will ich auch Euch mit Schwert, Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb gelobe ich bei meiner Ritterehre für mich und alle die unter mir Ausbildung erhalten, Euch, (Königsname ohne Titel), Treue und Gefolgschaft.”
König (Königin): „Die Krone Galladoorns erkennt Euch (Name ) als Ritter des Reiches an; sie billigt Euch die ritterlichen Rechte zu und fordert die ritterlichen Pflichten ein. Die Tugenden der Ritterschaft sollen auch unter unserer Herrschaft, Euer oberstes Gebot sein.“

Lehnseid künftiger Barone und Fürsten bei der Vergabe eines solchen Lehens durch die Krone, wenn das Lehen vollständig neu vergeben wird

König (Königin): „Die Baronie (das Fürstentum) (Provinzname) ist ohne Lehnsherren. Ihr und Eure Familie habt uns bereits als (passendes) in (passendes) treu gedient. Seid Ihr (Name) und Eure Nachkommenschaft bereit als unser Lehnsnehmer, Lehnsherr in dieser Baronie (diesem Fürstentum) zu werden?“
Lehnsmann: „Voll Demut und Dankbarkeit, ob königlichen Vertrauens bin ich bereit.“
König (Königin): „Seid Ihr ferner bereit, die Forderungen der Krone an Eure künftigen Lehnsleute umzusetzen, den Wehrpflichten, Frondiensten und Steuern genüge zu tun und den Verantwortungen für das Reich in (Provinzname), im Kronrat und im Ausland gerecht zu werden?“
Lehnsmann: „Ja mein König (meine Königin), auch dazu bin ich bereit.“
König (Königin): „Dann seid Ihr auch bereit den Lehnseid zu leisten?
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Schwört Ihr weiterhin die Reichsinsignie Eures Lehens, welche ist (Insignienname) an Euch zu nehmen nach meinem Tode und nur meinem legitimen Erben auszuhändigen und so zu gewährleisten, daß stets ein Eichenhain herrsche und so der Anspruch Zwingerns gewahrt bleibt?“
Lehnsmann (legt die Hand auf die Insignie): „Ich schwöre, mit (Insignienname) nur einen legitimen Eichenhain zu krönen. Doch sei kein legitimer Eichenhain zu finden, dann erinnere ich des Anspruchs Zwingerns. König (Königin): „So nimmt die Krone Galladoorns Euch (Name) als Lehnsmann an und übergibt Euch und Eurer Nachkommenschaft unter unserem königlichen Schutz, die Baronie (das Fürstentum) (Provinzname) zu Besitze im Sinne des Lehnsrechts.
Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt. Ein jeder der in (Provinzname) Lehnsmann ist, ob als Freiherr, Mark- oder Stadtverweser, der sei Euch untertan und habe Euch den Lehnseid zu leisten, sofern er seines Besitzes nicht verlustig gehen will.“

Lehnseid des künftigen Fürsten von Zwingern bei der Vergabe des Lehens durch die Krone, an einen von Zwingern (was bislang stets der Fall war)

König (Königin): „Zwingern ist ohne Lehnsherren. Eure Familie hat in Zwingern die Krone abgelegt und uns als Fürsten stets treu gedient. Seid auch Ihr (Name) bereit als unser Lehnsnehmer, Lehnsherr im Fürstentum Zwingern zu werden und den Lehnseid Eurer Familie zu erneuern?“
Zwingernprinz(essin): „Bei der Ehre des Hauses Zwingern gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Schwört Ihr weiterhin die Krone Galladoorns an Euch zu nehmen nach meinem Tode und nur meinen legitimen Erben zu krönen und so zu gewährleisten, daß stets ein Eichenhain herrsche und so auch Euer Anspruch gewahrt bleibt?“
Zwingernprinz(essin): „Ich schwöre bei der Krone unserer Vorväter, mit dem Turm und der Eiche nur einen legitimen Eichenhain zu krönen. Doch sei kein legitimer Eichenhain zu finden, dann fordere ich die Krone mit Turm und Eiche für Zwingern.“
König (Königin): „So sei es! Und so nimmt die Krone Galladoorns Euch (Name) als Lehnsmann an und übergibt Euch und Eurer Nachkommenschaft unter unserem königlichen Schutz, das Fürstentum Zwingern zu Besitze im Sinne des Lehnsrechts.
Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt. Ein jeder der in Zwingern Lehnsmann ist, ob als Freiherr, Mark- oder Stadtverweser, der sei Euch untertan und habe Euch den Lehnseid zu leisten, sofern er seines Besitzes nicht verlustig gehen will.“

Lehnseid künftiger Barone und Fürsten bei der Vergabe eines solchen Lehens durch die Krone, wenn das Lehen bereits im Besitz der jeweiligen Familie ist

König (Königin): „Die Baronie (das Fürstentum) (Provinzname) ist ohne Lehnsherren. Eure Familie hat uns in (Provinzname) stets gute Dienste geleistet. Seid Ihr (Name) bereit als unser Lehnsnehmer, Lehnsherr in dieser Baronie (diesem Fürstentum) zu werden und den Lehnseid Eurer Familie zu erneueren?“
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Schwört Ihr weiterhin die Reichsinsignie Eures Lehens, welche ist (Insignienname) an Euch zu nehmen nach meinem Tode und nur meinem legitimen Erben auszuhändigen und so zu gewährleisten, daß stets ein Eichenhain herrsche und so der Anspruch Zwingerns gewahrt bleibt?“
Lehnsmann (legt die Hand auf die Insignie): „Ich schwöre mit, (Insignienname) nur einen legitimen Eichenhain zu krönen. Doch sei kein legitimer Eichenhain zu finden, dann erinnere ich des Anspruchs Zwingerns.
König (Königin): „So nimmt die Krone Galladoorns Euch (Name) als Lehnsmann an und übergibt Euch und Eurer Nachkommenschaft unter unserem königlichen Schutz, die Baronie (das Fürstentum) (Provinzname) zu Besitze im Sinne des Lehnsrechts.
Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt. Ein jeder der in (Provinzname) Lehnsmann ist, ob als Freiherr, Mark- oder Stadtverweser, der sei Euch untertan und habe Euch den Lehnseid zu leisten, sofern er seines Besitzes nicht verlustig gehen will.“

Lehnseid künftiger Freiherren in der Kronmark bei der Vergabe eines erblichenFreiherrentums durch die Krone

– [Falls die betreffende Gemarkung, der betreffende Stadtbezirk noch kein Freiherrentum ist verkündet die Krone zuvor folgendes:
König (Königin): „Die Gemarkung (Gemarkungsname) [bzw. Der Bezirk (Bezirksname)] ist uns teuer und gehört zu unseren wichtigsten Gütern. (Gemarkungsname/Bezirksname) sei künftig ein Freiherrentum, in welchem ein Freiherr, ein besonderer unter unseren Lehnsmannen, mit Adelsprivilegien herrsche.“] –
König (Königin): „Das Freiherrentum (Name) ist ohne Lehnsmann. Seid Ihr (Name ) bereit Lehnsmann in diesem Freiherrentum zu werden?“
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Die Krone Galladoorns nimmt Euch (Name) als Lehnsmann an und übergibt Euch und Eurer Nachkommenschaft unter unserem königlichen Schutz, das Freiherrentum (Name) zum Besitz im Sinne des Lehnsrechts.
Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt.“

Lehnseid künftiger Freiherren in der Kronmark bei der Vergabe eines nichterblichenFreiherrentitels durch die Krone

König (Königin): „Ihr (Name ) habt uns als Lehnsmann in der Gemarkung (Gemarkungsname) [bzw. dem Bezirk (Bezirksname)] treue Dienste geleistet. Für diese Dienste werden wir Euch in den Adelsrange erheben, um Euch auszuzeichnen unter vielen. Seid Ihr (Name) bereit in den Freiherrenrang aufzusteigen und die größere Verantwortung für Eure Gemarkung (Euren Bezirk) zu tragen?“
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, der Krone Galladoorns. Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Königsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
König (Königin): „Die Krone Galladoorns verleiht Euch (Name) den Titel des Freiherren zu(Gemarkungsname/Bezirksname) unter unserem königlichen Schutz. Gemäß dem Gesetz werden Euch, die Lehnsrechte des Adels zugebilligt.“

Lehnseid künftiger Freiherren in Baronien oder Fürstentümern bei der Vergabe eines erblichen Freiherrentums durch den jeweiligen Baron oder Fürsten

– [Falls die betreffende Gemarkung, der betreffende Stadtbezirk noch kein Freiherrentum ist verkündet der Baron* zuvor folgendes:
Baron*: „Die Gemarkung (Gemarkungsname) [bzw. Der Bezirk (Bezirksname)] ist uns teuer und gehört zu unseren wichtigsten Gütern. (Gemarkungsname/Bezirksname) sei künftig ein Freiherrentum, in welchem ein Freiherr, ein besonderer unter unseren Lehnsmannen, mit Adelsprivilegien herrsche.“] –
Baron*: „Das Freiherrentum (Name ) ist ohne Lehnsmann. Seid Ihr (Name) bereit Lehnsmann in diesem Freiherrentum zu werden?“
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, dem rechtmäßigen Baron von (Name). Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Baronsname ohne Titel*), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
Baron*: „Ich nehme Euch (Name) als Lehnsmann an und übergebe Euch und Eurer Nachkommenschaft unter meinem Schutz, das Freiherrentum (Name ) zum Besitz im Sinne des Lehnsrechts.
Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt.“
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden

Lehnseid künftiger Freiherren in Baronien oder Fürstentümern bei der Vergabe eines nichterblichen Freiherrentitels durch den jeweiligen Baron oder Fürsten

Baron*: „Ihr (Name ) habt mir als Lehnsmann in der Gemarkung (Gemarkungsname) [bzw. dem Bezirk (Bezirksname)] treue Dienste geleistet. Für diese Dienste will ich Euch in den Adelsrange erheben, um Euch auszuzeichnen unter vielen. Seid Ihr (Name) bereit in den Freiherrenrang aufzusteigen und die größere Verantwortung für Eure Gemarkung (Euren Bezirk) zu tragen?“
Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, dem rechtmäßigen Baron von (Name). Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Baronsname ohne Titel*), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
Baron*: „Ich verleihe Euch (Name) den Titel des Freiherren zu (Gemarkungsname/Bezirksname) unter meinem Schutze. Gemäß dem Gesetz werden Euch, die Lehnsrechte des Adels zugebilligt.“
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden

Erneuerung des Lehnseides der Freiherren in einer Baronie oder in einem Fürstentumnachdem dort ein neuer Lehnsherr eingesetzt wurde

Lehnsmann: „Bei der Ehre des Hauses (eigener Familienname) gelobe ich, (eigener Name ohne Titel) für mich und die meinen und alle die mir verpflichtet, Lehnstreue und Gefolgschaft für all meinen Besitz, dem rechtmäßigen Baron von (Name). Gemäß dem Gesetze werde ich als Lehnsmann alle Lehnspflichten Euch, (Baronsname ohne Titel), und Eurer Nachkommenschaft, als Lehnsherr gegenüber treu und gewissenhaft erfüllen.“
Baron*: „Ich erkenne Euch (Name ) als Lehnsmann an und bestätige Euch in Eurem Besitze unter meinem Schutz. Gemäß dem Gesetz werden Euch und den Euren und allen die Euch verpflichtet, die Lehnsrechte zugebilligt.“
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden

Erneuerung des Treueeides der Stadt- und Markverweser in einer Baronie oder in einem Fürstentum nachdem dort ein neuer Lehnsherr eingesetzt wurde oder auch in einer Kronmark nach einer neuen Krönung

Verweser: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe Euch, meinem Baron*, (Name des Lehnsherren ohne Titel), die Treue und verspreche Euer Gut auch künftig nur zu Eurem Wohle zu verwalten.”
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin, König, Königin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden

Erneuerung des Treueeides der Stadt- und Markverweser in einer Kronmark nach einerneuen Krönung in Abwesenheit der Krone und in Anwesenheit eines bevollmächtigtenGewährsmannes (Reichsritter oder Kronvogt)

Verweser: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe, meinem König (meiner Königin), (Name ohne Titel), die Treue und verspreche Sein (Ihr) Gut, auch künftig nur zu Seinem (Ihrem) Wohle zu verwalten.”

Ernennung eines Stadt- oder Markverweser in einer Baronie, in einem Fürstentum oder ineiner Kronmark

Baron*: „Ich ernenne Euch (Name ) zum Markverweser (Stadtverweser) zu (Name der Gemarkung/des Bezirkes) und vertraue Euch diesen, meinen Besitz zur Verwaltung an. Ihr sollt ihn pflegen und mehren und stets Eurer Verpflichtungen eingedenk sein.“
Verweser: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe Euch, meinem Baron*, (Name des Lehnsherren ohne Titel), die Treue und verspreche Euer Gut, nur zu Eurem Wohle zu verwalten. Ich will Euren Besitz mehren und meinen Frondiensten, Abgaben und Wehrpflichten genüge tun.”
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin, König, Königin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden

Ernennung eines Stadt- oder Markverweser in einer Kronmark durch einen bevollmächtigtenGewährsmann (Reichsritter oder Kronvogt)

Gewährsmann: „Ich ernenne Euch (Name) kraft meiner Vollmachten, im Namen der Krone, zum Markverweser (Stadtverweser) zu (Name der Gemarkung/des Bezirkes) an und vertraue Euch diesen Besitz der Krone zur Verwaltung an. Ihr sollt ihn pflegen und mehren und stets Eurer Verpflichtungen eingedenk sein.“
Verweser: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe meinem König (meiner Königin), (Name ohne Titel), die Treue und verspreche Sein (Ihr) Gut, nur zu Seinem (Ihrem) Wohle zu verwalten. Ich will Seinen (Ihren) Besitz mehren und meinen Frondiensten, Abgaben und Wehrpflichten genüge tun.”

Ernennung eines Vogtes in einer Baronie, in einem Fürstentum oder eines Kronvogtes ineiner Kronmark

Baron*: „Ich ernenne Euch (Name ) zum (Kron)Vogt über meinen Besitz** und vertraue Euch diesen, meinen Besitz zur Verwaltung an. Ihr sollt ihn pflegen und mehren und stets Eurer Verpflichtungen eingedenk sein. Ich ermächtige Euch auf meinem Grund** in meinem Namen zu sprechen und Anordnungen zu erteilen, sowie Stadt- und Markverweser einzusetzen.“
(Kron)Vogt: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe Euch, meinem Baron*, (Name des Lehnsherren ohne Titel), die Treue und verspreche Euer Gut, nur zu Eurem Wohle zu verwalten. Ich will stets gerecht und aufrecht sein und die Verantwortung als Euer Dienstmann mit Demut tragen. Ich will für Euren Besitz sorgen, ihn mehren und für Euch Eure Rechte wahrnehmen und Frondienste, Abgaben und Wehrpflichten eintreiben und verwalten.”
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin, König, Königin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden
**bei einer Kronmark ist eine genauere Definition nötig

Erneuerung des Treueeides eines Vogtes in einer Baronie, in einem Fürstentum nachdem dortein neuer Lehnsherr eingesetzt wurde oder eines Kronvogtes in einer Kronmark nach einerKrönung

(Kron)Vogt: “Ich (eigener Name ohne Titel) gelobe Euch, meinem Baron*, (Name ohne Titel), die Treue und verspreche Euer Gut, auch künftig nur zu Eurem Wohle zu verwalten. Ich will auch fürderhin stets gerecht und aufrecht sein und die Verantwortung als Euer Dienstmann mit Demut tragen. Ich will für Euren Besitz sorgen, ihn mehren und für Euch Eure Rechte wahrnehmen und Frondienste, Abgaben und Wehrpflichten eintreiben und verwalten.”
*Baron steht symbolisch für Baron, Baronin, Fürst, Fürstin, König, Königin und muß jeweils im Zusammenhang angepaßt werden