Ämter und Organe in Gilde und Akademie

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Organe in Gilde und Akademie

Der Ordinarienrat

Der Ordinarienrat ist das Gremium, das sich aus allen neun (analog zu den galladoornischen Provinzen) Magii Ordinarii zusammensetzt. Jeder der Provinzhöfe hat einen Sitz im Ordinarienrat zu vergeben. Dem Ordinarienrat sitzt der Primus Inter Pares, der Vorsteher der Gilde und Hofmagier der Krone vor, der auch über ein Vetorecht verfügt. Setzt er bei Abstimmungen sein Veto ein, wird das Anliegen vor die Krone zur Entscheidung getragen. Der Ordinarienrat vertritt die Meinung des Adels innerhalb der galladoornischen Magiergilde.

Der Akademierat

Der Akademierat besteht aus den acht Dekanen der Fakultäten der Königlichen Akademie der arkanen Künste und dem Leiter der Akademie, der den Vorsitz führt. Bei Entscheidungen besitzt der Akademieleiter grundsätzlich eine Mehrheit von einer Stimme. Der Aufgabenbereich des Akademierates umfasst alle Akademieinterna sowie die Umsetzung von die Akademie betreffenden Beschlüssen des Gildenrates.

Die Fakultäten

Alle Magister einer magischen Schule stehen im Verbund als Fakultät und werden durch einen Obersten (Primus) im Akademierat vertreten. Der Titel des Primus wird vom Akademieleiter verliehen.

Der Gildenrat

Der Gildenrat setzt sich zusammen aus den neun Mitgliedern des Ordinarienrates und den neun Mitgliedern des Akademierates. Den Vorsitz führt der Primus Inter Pares in seiner Funktion als Gildenoberhaupt. Wie auch im Ordinarienrat verfügt der Primus Inter Pares dabei über ein Vetorecht, um eine Entscheidung vor die Krone zu bringen. Der Gildenrat entscheidet über alle gildeninternen Belange sowie über alle arkanen Belange des Reiches und ist somit das mächtigste Gremium der Magiergilde.

Der Magierkonvent

Der Magierkonvent ist ein Treffen aller Mitglieder der galladoornischen Magiergilde. Jeder Gildenmagier ab dem Rang eines Adeptus minor hat dabei eine Stimme. Im Magierkonvent finden auch jene Gehör, die keinem der o. g. Gremien angehören. Der Konvent tritt einmal pro Jahr zusammen und beschließt Empfehlungen an den Gildenrat.

Das Gildengericht

Das Gildengericht ist keine feste Instanz. Für jeden Fall werden extra drei Magier ab dem Stande eines Adeptus Maior bestimmt, welche die Verhandlung leiten. Hinzu tritt ein Skriptorius. Das Gildenoberhaupt und der Akademielei-ter können einen Platz geltend machen. Der Aufgabenbereich definiert sich aus dem Lex Magicae und dem Gildencodex.

Momentan existiert lediglich – zumindest theoretisch – das Gildengericht, da auf Grund geringer Magierzahl weder der Akademierat, noch der Gildenrat sinnvoll arbeitsfähig wären. An deren Stelle ist vorübergehend der Magierkonvent getreten, der vom Gildenoberhaupt geleitet wird und während dem Beschlüsse per Mehrheitsabstimmung (Stimmberechtigung ab Adeptus minor) gefasst werden – der Krone obliegt nominell die endgültige Entscheidungskraft über die Beschlüsse der Zusammenkünfte, die der Krone vom Gildenoberhaupt überbracht, übermittelt und erläutert werden.

Ämter in Gilde und Akademie

Der Königliche Hofmagier

Er ist der Primus Inter Pares, der Erste unter Gleichen im Ordinarienrat und Gildenoberhaupt. Die korrekte Anrede lautet „Arkane Maiorität“. Traditionell nur an Großmeister (Magii Magnifici) vergebenes Amt.

Der Akademieleiter

Sobald ein Magier durch den Akademierat zum Vorsitzenden der Magierakademie gewählt wird, legt er seine Zugehörigkeit zu seiner Fakultät ab und wird Leiter der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn. Als Zeichen, dass er von nun an allen Fakultäten dient, trägt er bei offiziellen Anläs-sen eine Schärpe mit allen Farben der Akademie. Die korrekte Anrede lautet „Spektabilität“.

Die Hofmagier

Alle Barone und Fürsten Galladoorns sollten einen Magier als Berater am Hofe haben, diese werden Magius Ordinarius genannt. Die Hofmagierposten der Provinzen werden durch den Gildenrat vergeben.

Die Fakultätsleiter

Der Dekan einer der Fakultäten der Akademie erhält den Zusatz Primus. (z.B. Primus Contramagica).

Der Chronist der Akademie

Der Chronist der Akademie ist gleichzeitig der Verwalter der Bibliothek. Schon seit Angedenken wird das Amt des Chronisten mit einem Mitglied der Fakultät für Magietheorie besetzt.

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