Die Ritterschaft
- Die Tugenden der galladoornischen Ritterschaft
- Die Pflichten eines galladoornischen Ritters
- Die Ausrüstung eines galladoornischen Ritters
- Die Fertigkeiten eines Ritters
- Der Knappensschwur
- Die Pflichten des Knappen
- Ablauf eines galladoornischen Ritterschlages
- Der Magikanus
- Der Tronner Duellkodex
Die galladoornsche Ritterschaft bildet das Rückrat des Reiches und des Adels. Die großen Adelsfamilien gehen auf ein Rittergeschlecht zurück. Ritterliche Tugenden, wie Ehre und Rechtschaffenheit sind Grundwerte der galladoornschen Adelsgesellschaft und über den Ritterstand weit verbreitet. Auch das ritterliche Gebähren bei Hofe, die Minne und der Benimm sind Leitbilder des ganzen Adels. Trotzdem sind die Ritter Galladoorns Streiter für Reich und König. Das Tugendhafte Ansinnen allein genügt nicht, die Wehrhaftigkeit ist nicht nur ein Ideal, sondern eine Grundvoraussetzung des Ritterstandes.
Die meisten Ritter in Galladoorn verwalten ein kleines Lehen in einer Baronie oder in einem Fürstentum als Mark- oder Stadtverweser und unterstehen somit einem Baron oder Fürsten. Trotzdem sind sie in ihrer Ritterlichkeit nur dem Codex und der Krone verpflichtet. Nur der König (derzeit die Königin) kann zum Ritter des Reiches Galladoorn schlagen.
Zu den Besonderheiten der galladoornschen Ritterschaft gehört es, daß es sowohl weibliche Ritter, als auch Magikani gibt. Die Magikani sind zaubernde Ritter, die dieselben Rechte und Pflichten haben, wie jeder andere Ritter auch. Der letzte Magikanus starb allerdings vor rund achtzig Jahren in der Regierungszeit König Siegfrieds.
Gerüchteweise soll kürzlich ein Magikanus aus der Vergangenheit in Südrabenmund aufgetaucht sein. Wer mehr über diese galladoornsche Besonderheit wissen möchte, sollte die Geschichte Aus den Erzählungen des Gerbald von Eichenhain lesen.
Und wer etwas über die Reichsritter erfahren möchte, dem sei die Geschichte der Fall des Eisernen ans Herz gelegt.