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Folgende Organe existieren in der Gilde
Der Ordinarienrat
Der Ordinarienrat ist das Gremium, das sich aus allen offiziellen galladoornischen Hofmagiern (Magii Ordinarii) zusammensetzt. Jeder Hof hat einen Sitz im Ordinarienrat zu vergeben. Dem Ordinarienrat sitzt ein aus der Mitte gewähltes Mitglied vor. Bei Uneinigkeit sitzt das Gildenoberhaupt vor, das auch über ein Vetorecht verfügt. Setzt er bei Abstimmungen sein Veto ein, wird das Anliegen vor die Krone zur Entscheidung getragen. Der Ordinarienrat kann Empfehlungen an den Akademierat aussprechen, und bestimmt den politischen Kurs der Gilde.
Der Gildenrat
Der Gildenrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Ordinarienrates und den Mitgliedern des Akademierates. Vorsitz führt das Gildenoberhaupt (mit Vetorecht). Aufgabenbereich: arkane Belange des Reiches, offizielle Anfragen, Entscheidungsfindung.
Der Magierkonvent
Selbiger ist ein Treffen aller Gildenmitglieder im Lande, jedoch ein Stimmrecht für Beschlüsse haben nur anerkannte Magier ab dem Titel des Adeptus minor. Hier finden auch jene Gehör, die keinem der o.g. Gremien angehören. Der Konvent tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.
Der Akademierat
Der Akademierat besteht aus den acht Deka-nen der Fakultäten und dem Gildenoberhaupt. Aufgabenbereich: Akademieinterna, Umsetzung von Beschlüssen des Gildenrates und Magierkonvents die Akademie betreffend.
Die Fakultäten
Alle Magister einer magischen Schule stehen im Verbund als Fakultät und werden durch einen Obersten (Primus) im Akademierat vertreten. Der Titel des Primus wird vom Akademie-leiter verliehen.
Das Gildengericht
Das Gildengericht ist keine feste Instanz. Für jeden Fall werden extra drei Magier ab dem Stande eines Adeptus Maior bestimmt, welche die Verhandlung leiten. Hinzu tritt ein Skriptorius. Das Gildenoberhaupt und der Akademielei-ter können einen Platz geltend machen. Der Aufgabenbereich definiert sich aus dem Lex Magicae und dem Gildencodex.
Momentan existiert lediglich - zumindest theoretisch - das Gildengericht, da auf Grund geringer Magierzahl weder der Akademierat, noch der Gildenrat sinnvoll arbeitsfähig wären. An deren Stelle ist vorübergehend der Magierkonvent getreten, der vom Gildenoberhaupt geleitet wird und während dem Beschlüsse per Mehrheitsabstimmung (Stimmberechtigung ab Adeptus minor) gefasst werden - der Krone obliegt nominell die endgültige Entscheidungskraft über die Beschlüsse der Zusammenkünfte, die der Krone vom Gildenoberhaupt überbracht, übermittelt und erläutert werden.
Die Akademie ist in ihren Entscheidungen weitgehend unabhängig von den jeweiligen Landesherren und finanziert sich durch die Ein-nahmen des Lehens Weißenfels sowie den Studiengebühren der Schüler und Einnahmen aus Diensten für die Bevölkerung. Inoffiziell ist auch bekannt, dass so mancher hoher Adelige einzelne Fakultäten finanziell unterstützt, um gewisse Gegenleistungen zu erhalten.
Ämter in Gilde & Akademie
Der Königliche Hofmagier
Er ist der Primus Inter Pares, der Erste unter Gleichen im Ordinarienrat und Gildenoberhaupt. Die korrekte Anrede lautet „Arkane Maiorität“. Traditionell nur an Großmeister (Magii Magnifici) vergebenes Amt.
Der Akademieleiter der Königlichen Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn
Sobald ein Magier durch den Akademierat zum Vorsitzenden der Magierakademie gewählt wird, legt er seine Zugehörigkeit zu seiner Fakultät ab. Als Zeichen, dass er von nun an allen Fakultäten dient, trägt er bei offiziellen Anläs-sen eine Schärpe mit allen Farben der Akademie. Die korrekte Anrede lautet „Spektabilität“.
Magii Ordinarii Alle Barone und Fürsten Galladoorns sollten einen Magier als Berater am Hofe haben. Die Hofmagierposten der Provinzen werden durch den Gildenrat vergeben.
Primus ... Dekan einer der Fakultäten der Akademie. (z.B. Primus Contramagica).
Der Chronist der Akademie Der Chronist der Akademie ist gleichzeitig der Verwalter der Bibliothek. Schon seit Angedenken wird das Amt des Chronisten mit einem Mitglied der Fakultät für Magietheorie besetzt.
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