Gemarkung Brockenmark

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Wappen des Hauses Wallstätt

Familie von Wallstätt_Baronie Schwingenstein_HP

Brockenmark – Die „Silberne Mark“

Wissenswertes über die „Silberne Mark“

Wirtschaft…blabla…Silbermine…etc.

Heer

Die Jäger der Brockenmark

„Für all jene, die sich berufen fühlen sich als Jäger der Brockenmark ausbilden und formen zu lassen, sei folgendes gesagt: Dies ist nicht nur eine Berufung, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung Schwingensteins.“ – Vykos von Brocken, verstorbener Landvogt zu Brockenmark

Die Jäger sind seit jeher das traditionelle Aufgebot der Lehnsherren der schwingensteinischen Provinz Brockenmark. Der letzte und mittlerweile verstorbene Landvogt der Gemarkung, Vykos von Brocken, lies einigen seiner Leibjäger eine neuartige, erweiterte Ausbildung zukommen, die die reale Kampfkraft der brockenmärkischen Jäger deutlich verstärken sollte. Dabei vermischen sich die einheimischen, traditionellen Lehren mit Erkenntnissen aus Tombrien, die der ehemaliger Ausbilder der Jäger, der geheimnisvolle Tariq al’Alaf, heute unter dem Namen Tariq von Wallstätt bekannt und als Bojar zu Brockenmark eingesetzt, in die Ausbildung einbrachte. Innerhalb der Jäger gibt es nun klare Hierarchien und eine klare Aufgabenverteilungen. Dies ist, weil es der gewöhnten Freiheit eines Jägers eigentlich absolut entgegensteht, einer der Hauptunterschiede zwischen normalen Jägern und dem feudalen Aufgebot der Brockenmark.

Um als Jäger in Brockenmark ausgebildet werden zu können, sind einige Grundvorrausetzungen von Nöten. Als erstes Mal muss der Anwärter schwingensteinischer Abstammung sein. Dann muss seine Familie in der Gemarkung Brockenmark beheimatet sein. Darüber hinaus sollte er über grundlegende geographische Kenntnisse und über einen ausgeprägten Orientierungssinn verfügen. Mit der Aufnahme zu Ausbildung hat der Anwärter einen Treueschwur auf Schwingenstein, den Baron, und die Krone Galladoorns zu leisten. Dieser Schwur kann erst durch das Ableben des Jägers gelöst werden. Da seit einiger Zeit verstärkt Aufgaben von den Jägern aus Brockenmark durchgeführt werden, die sich auf Wunsch des Barons über das gesamte Gebiet Schwingensteins, und manchmal sogar Galaldoorns und darüber hinaus erstrecken, ist die Vorraussetzung der Beheimatung der Familie in der Gemarkung Brockenmark, wie es früher üblich war, vom Landvogt ausgesetzt worden.

Aufgaben eines Jägers

„Hier sei zu erwähnen das die Jäger zwar von dem jeweiligen Herren der Brockenmark bezahlt, ausgebildet und befehligt werden, aber ihre Dienste natürlich hauptsächlich Reich und Krone zu Gute kommen, weniger dem Eigennutz des Herren der Brockenmark selber dienen.“ – Tariq von Wallstätt, Bojar u Brockenmark

Zu den Aufgaben der brockenmärksichen Jäger zählen:

  • Forstarbeiten der Region
  • Jägerei
  • Späherdienste
  • Kurierdienste
  • Unterstützung und Zuarbeit der brockenmärkischen Blauröcke

Im Kriegsfall gilt sofortiges Melden im Wehrhof des Bojars, der sogenannten Wallstätt oder in der Burg Schwingenstein. Je nach Lage werden Jäger als Unterstützung der Blauröcke als Späher oder Bogenschütze eingesetzt. Dies entscheidet der Bojar selbst und gibt die Aufgaben weiter. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, unterstehen die Jäger dem Befehl des Barons, den Rittern, den Bojaren zu Brockenmark oder dem jeweiligen, ernannten Bannerherren der brockenmärkischen Blauröcke.

Hinweis: Für interessierte Spieler sei gesagt, dass jeder Jäger der diese Ausbildung durchlaufen hat eine gewisse, geistige Konditionierung erfährt. Dadurch sind jedem Jäger Magier und magische Effekte mehr als nur suspekt. Fast fürchtet er sie sogar, auch wenn die entsprechende Person sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anmerken lassen würde. Des Weiteren entwickeln die Jäger einen fanatischen Patriotismus zu Schwingenstein und dem Baron.

Ausbildung eines Jägers

„Die Ausbildung der Jäger ist nicht zeitlich begrenzt, sonder vom Lernvermögen und Verständnis des einzelnen Anwärters und seinen Fortschritten in der praktischen Umsetzung des Gelernten abhängig.“ – Vykos von Brocken, verstorbener Landvogt zu Brockenmark

Im Einzelnen lehrt die Ausbildung der Jäger folgende Themen:

  • Geographie Schwingensteins
  • Orientierung
  • Tierkunde
  • Kräuterkunde
  • Grundlegendes Wissen über medizinische Versorgung
  • Jagen
  • Umgang mit dem Bogen
  • Grundumgang mit dem Schwert
  • Lesen/Schreiben
  • Gehorsam
  • Loyalität

Die einzelnen Abschnitte der Ausbildung werden fast ausschließlich durch praktisches Training gelehrt. Es gibt keine zentrale Lehrstätte. Einzig der Unterricht im Lesen und Schreiben findet in speziellen Räumlichkeiten des Landhauses des Landvogts statt. Der Bojar zu Brockenmark, der mysteriöse Tariq von Wallstätt, ein geheimnisumwobener Mann tombrischer Herkunft, der zu einem der wichtigsten Gefolgsleute des Barons Romarik zählt, begutachtet selbst in unregelmäßigen Abständen die Ausbildung.

Um die sogenannte Anwärterschaft abzuschließen und ein vollwertiger Jäger der Brockenmark zu werden, muss der Jägeranwärter während seiner Ausbildung drei Prüfungen bestehen. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Orientierung
  • Kampf
  • Geschicklichkeit

Bei der Orientierungsprüfung muss der Anwärter zeigen, dass er es vermag während eines Auftrags den Überblick zu behalten, sich auch in fremdem Terrain zurechtzufinden, sowie sich an markanten Punkten zu orientieren. Diese Prüfung läuft passiv ab und wird nach Auffassung des Ausbilders als bestanden gewertet. Ebenso wie die Orientierungsprüfung, so läuft auch die Kampfprüfung passiv ab. Der Anwärter muss sich an der Seite seines Ausbilders im Kampf beweisen. Hierbei zählt vorrangig der Erwerb der Fähigkeiten um im Kampfgetümmel den Überblick zu behalten, sowie sich zu verteidigen und möglichst gering verletzt aus einem Kampf hervorzugehen. Auch hier liegt es im Ermessen des Ausbilders diese Prüfung als bestanden zu werten.

Die letzte der drei Prüfungen ist die Geschicklichkeitsprüfung. Es ist nun am Anwärter den Augenblick der Prüfung zu bestimmen und einen geeigneten Moment zu wählen. Hierbei wendet sich der Anwärter an einen beliebigen ausbildungsberechtigten Jäger der Brockenmark in seiner Nähe und bittet um Bewertung der Prüfung. Die Aufgabe des Anwärters besteht nun darin einer Person einen Gegenstand unbemerkt zu entwenden, diesen Gegenstand dem Prüfer vorzuzeigen, und anschließend wieder unbemerkt seinem ursprünglichen Eigentümer zurückzubringen. Gelingt dieses, so wird der Prüfer auch die letzte Prüfung als bestanden werten und dies dem verantwortlichen Ausbilder mitteilen. Der Anwärter ist nun berechtigt den Jägereid abzulegen und als vollwertiger Jäger der Brockenmark in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden.

Die Bevölkerung der Brockenmark ist mittlerweile mit dieser Ausbildungsmethode vertraut gemacht worden und reagiert meist gelassen und interessiert auf die Vorfälle. Diese öffentlichen Übungen und Prüfungen sind unter den Jägern sehr beliebt. Sollte eine Prüfung einmal nicht bestanden werden, so wird der Prüfer rechtzeitig einschreiten und die Verhältnisse aufklären.

(Auf Grund einiger Vorkommnisse in der Vergangenheit sind die Regeln zur Geschicklichkeitsprüfung verschärft worden. Dies wird der Ausbilder dem Anwärter rechtzeitig mitteilen)

Vergütung eines Jägers

„Es sei bekannt, dass die Jäger selber keinen Lohn erhalten. Es sei ihnen auch untersagt anderweitig für ihre Arbeit eine Entlohnung zu verlangen.“ – Vykos von Brocken, verstorbener Landvogt zu der Brockenmark

Vielen Anwärtern fällt es schwer zu akzeptieren, dass man sich freiwillig in einen Dienst stellen soll, der scheinbar nicht vergütet wird. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Vergütung der Jäger funktioniert nach einem verschachtelten System aus Adelsleistungen und Selbstversorgung. So muss sich zum Beispiel ein fertig ausgebildeter Jäger keine Gedanken um die Ernährung und Versorgung einer Familie machen. Diese wird aus den Mitteln des jeweiligen Herrn der Brockenmark bezahlt. Es ist sozusaegen eine indirekte Besoldung. Der Jäger selber hat das Recht für seinen Bedarf zu jagen, zu sammeln und zu tauschen, frei von den Beschränkungen des Jagdrechts oder der Adelsprivilegien, zumindest auf schwingensteinischem Territorium. Per Dekret des Barons sollen die Jäger in der ganzen Baronie mit Wohlwollen und Entgegenkommen behandelt werden. Da die Jäger immer gerne mal einem Dorf ein gejagtes Wild überlassen ohne das diese eBstrafung wegen Widlerei zu erwarten hätten, stößt dieses Dekret bei der Bevölkerung durchaus auf Entgegenkommen. Schon in Brockenmark gilt es seit jeher als Ehrensache einen Jäger bei sich zu beherbergen. Im Gegensatz zu den Blauröcken, die stets als reine Schläger und Handlanger der Lehnsherren angesehen werden, sind die Jäger beim Volk beliebt und gilt als stets freundlich und nie unverschämt dem Volke gegenüber. Es wird nun versucht dieses Prinzip auf die ganze Baronie auszuweiten. Des weiteren steht einem Jäger letztens Endes immer eine Zuflucht auf dem Gut des Bojaren zur Verfügung.

Für die Familie eines Jägers, der bei der Ausübung seiner Pflicht die endgültige Erfüllung seines Schwurs, den Tod, erfahren hat, wird auch nach seinem Ableben bis zur Mündigkeit des ersten Sohnes, soweit vorhanden, gesorgt werden. Sollte kein Sohn vorhanden sein, wird die Familie eines verstorbenen Jägers mit den Mittel des Bojaren weiter versorgt, während gleichzeitig versucht wird, der Familie eine Zukunft zu geben. Diese hohen Ausgaben werden mit den Gewinnen aus dem Silberbergwerk bezahlt, da in Schwingenstein das Bergwerksregal den jeweiligen Lehnsherren gehört. Die Unterstützung kommt hierbei nicht nur vom Bojaren, sondern auch von den anderen Jägern, die es als Verpflichtung ansehen der Famlilie eines gefallenen Jägers zu helfen, um ihren toten Kameraden zu ehren. Für Aussenstehende ist dieses Prinzip oft schwer zu verstehen.

Eid der Jäger

„Loyalität, Treue, Stärke, Ehrfurcht, Demut und Fürsorge sind die einzigen Grundfesten die ein Land im Krieg hat. An jene zu erinnern, ist die Aufgabe des Eides der Jäger, auf das sie nie vergessen.“ – Vykos von Brocken

„Dieser Eid ist kein Vertrag auf Papier. Er exisitert nur im Klang des gesprochenen Wortes zwischen den Gefährten eines Klüngels. Er aber wird nie vergessen werden. Papier mag vergehen, aber der Eid eines Jägers wird auf ewig bewahrt. Er ist eine Aufgabe der eigenen Seele.“ – Tariq von Wallstätt, Bojar zu Brockenmark

Der Eid wird im Beisein eines Valerim, dem Klüngel, dem der Jäger angehört, und unter dem Banner des Aufgebotes der Brockenmark, gesprochen. Der Anwärter spricht jene Worte:

„Ich schwöre hiermit dem Baron, Schwingenstein und der Krone Galldoorns ewige Loyalität und Treue. Ich schwöre, Gehorsam gegenüber jenen, die mir der Baron als Hauptmann zu bestimmen gefällt. Ich schwöre durch meine Handlungen Schwingenstein niemals Schaden zuzufügen, denn das hieße, unsere Kräfte zu schwächen. Ich schwöre, dass ich kein Mitglied der Jäger der Brockenmark angreifen, verletzen oder töten werde, solange es nicht in Notwehr geschieht oder dieser als aus der Gemeinschaft ausgestoßen gilt. Ich schwöre, mich den Einflüsterungen von Daimones, Hexern, Nekromanten und ähnlichem, unnatürlichem Gezücht zu verwehren, noch werde ich deren Gegenwart erdulden, da ich so meine Gefährten und mein Volk in Gefahr bringen würde. Ich schwöre, dass ich die Werte, die Schwingenstein ausmachen, und die Ziele des Barons und der Krone Galladoorns, hochzuhalten und ihre Gesetze zu achten. Ich schwöre, jene als Feinde zu behandeln, die als Feinde des Barons, Schwingensteins oder der Krone Galladoorns gelten und jene als Verbündete zu behandeln die Verbündete des Barons, Schwingensteins oder der Krone Galladoorns sind. Ich schwöre, nur Anwärter auszubilden, die im Sinne dieses Eides handeln würden und werden. Für meine Anwärter und seine Taten bürge ich, wie ein Vater für seinen Sohn. Ich schwöre, dass ich meine Anwärter mit aller Fürsorge und Respekt behandeln werde, die ihnen als Bürger Schwingensteins und des Reiches zusteht. Ich schwöre, dass, sollte sich einer meiner Anwärter gegen den Baron, Schwingenstein oder die Krone Galldoorns wenden, dass ich der erste sein werde, der ihn niederstreckt und der Gerechtigkeit überantwortet. Ich fordere, im Falle eines Bruchs dieses Eides aus dem Dienst derBrockenmark ausgestoßen zu werden. Wenn ich ausgestoßen bin, so bitte ich meine Gefährten, mich zu finden und zu erschlagen, damit mein Leben nicht in Würdelosigkeit und Niedertracht fortgesetzt werde.“

Die anwesenden Jäger, soweit sie dieses auch bereit sind zu schwören, antworten: „Und dieses werde ich tun.“

Dann führt der Eidsprecher fort: „Wehe dem, der mich versucht diesen Eid zu brechen. Und wehe mir, wenn ich der Versuchung erliege.“

Der Valerim spricht, mehr für die Umstehenden: „Niemand fragt, wie lange ein Jäger diesen Weg gehen wird. Nur eines erfragt Schwingenstein von einem Jäger: Hast Du den nötigen Mut und die Loyalität um Schwingenstein und seinen Baronen zu dienen?“

Der Eidsprecher antwortet: „Ja, das habe ich.“

Der Valerim beendet den Eid mit den Worten: „Dann heiße ich dich in unseren Reihen willkommen, Jäger der Brockenmark. Vergiss nie, was du hier unter Zeugen geschworen. Und vergiss nie, wer über das Land wacht, dass deine Heimat ist, und wer deine Familie ernährt!“

Damit ist der Eidsprecher entlassen und darf mit den Gefährten aus seinem Klüngel seine Erhebung feiern. Erst mit diesem Schwur wird der Anwärter ein vollwertiges Mitglied der Jäger und erntet nun erst das volle Vertrauen zu dem ein Klüngel fähig ist. Das blinde Vertrauen der Jäger untereinander, das auf diesem Eid beruht, befähigt die Jäger zu ihren aussergewöhnlichen Leistungen, die sie zu dem gemacht hat, was sie heute ist.

„Dieser Eid entstand aus den Reihen der Jäger selbst. Niemand zwang sie dazu und keine Obrigkeit musste ihn je einfordern.“ – Rados von Brocken, ehemaliger Landvogt zu Brockenmark

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