Die Fertigkeiten des Ritters

 
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  • Er muß die dem Ritterstand gebührende Autorität innehaben! Denn was wäre der Ritter ohne die Fähigkeit zu führen und zu herrschen?
  • Er muß den Kampfe beherrschen mit dem Schwerte sowie zumindest einer ritterlichen Waffe (Streitkolben, Axt, Morgenstern) seines Ermessens ! Was wär der Rittersmann ohne sein Talent im Kampfe für Reich und Ehre?
  • Er muß das Führen des ritterlichen Schildes zum Schutze erlernt haben! Wie sollte er sonst Reich und König schützen, Schutz bieten den Armen und den Schwachen?
  • Er muß in den Grundlagen militäríscher Taktik unterwiesen sein ! Käme er sonst zurecht auf dem Felde der Ehre im Dienste seines Herren?
  • Er muß die Benimmregeln bei Hofe erfahren haben! Welch Schmach wär es macht er sich zum Gespött des hohen Adels?
  • Er muß im Tanze befähigt sein! Wem ständ es besser denn dem Ritter, die Herren auf dem Felde, die Damen aber im Saale zu beeindrucken?
  • Er muß zur hohen wie niederen Minne befähigt sein! Denn dies Werben ists, Schau seiner Ehre und des Geistes?
  • Er muß des Lesens, Schreibens sowie der Mathematik befähigt sein! Welch Bild gäb der Rittersmann, zeigt er sich als arger Dummkopf und käm nicht aus ohn Schreiberlein und Vogt?
  • Er muß die Wappen des Hochadels erkennen und deuten können! Doch wohl in der Lage muß er sein alle wichtigen Häuser des Reiches zu benennen?

 

 
© Gilde der Drachenreiter e.V. - letzte Änderung am: 25.07.2003