Die Pflichten des Knappen

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Die Pflichten des Knappen

  • Der Knappe ist seinem Ritter Hörigkeit schuldig! Denn will er dereinst Ritter werden, so steht ihm die Demut schon zuvor.
  • Der Knappe sei zu jeder Zeit an der Seite seines Herrn! Eifrig bemühen soll der Knappe sich, und die Seite seines Herrn ist seine Lehrstatt.
  • Der Knappe ist für die Dauer seiner Knappschaft seines Standes enthoben! Ob Adel oder Bauersmann, die Knappschaft ist die Zeit des dienens und der Lehre.
  • Der Knappe ist nicht satisfaktionsfähig! Zu fordern ist der Knappe nicht, soll er doch erst erlernen was Satisfaktion bedeutet.
  • Der Knappe ist unantastbar! Des Knappen Taten sind die seines Ritters, sein Leib der seines Herrn, so ist er nicht zu Belangen, außer durch Ihn, dem er dient.
  • Der Knappe folgt nur den Anweisungen seines Herrn! Schüler ist er, mal auch Knecht, doch stets nur seinem Herrn verpflichtet und nicht der Diener fremden Adels.
  • Der Knappe steht seinem Herrn im Kampfe bei! Den Kampf soll er erlernen, und Kampf sich suchen an der Seite seines Herrn.
  • Der Knappe schützt seinen Ritter mit seinem Leben! So wie der Ritter seinen Knappen schützt als ob’s sein Sohn, so schützt der Knappe ihn als Vater.
  • Der Knappe sitzt nur auf Geheiß des Ritters! Als Zeichen seiner Ehr und Zeichen seines Standes gönnt sich der Knappe Ruhe nur nach seinem Herrn.
  • Der Knappe sorgt persönlich für das leibliche Wohl seines Herrn! Dem Wohle seines Herrn ist der Knappe stets verpflichtet, nicht durch Dritte sondern in Person.
  • Der Knappe pflegt Seine und die Ausrüstung seines Herrn! Zu lernen hat er auch ob der Dinge die des Ritters sind, so sind sie stets auch sein Belang.

Die Ausrüstung des Knappen

  • Der Knappe trägt Jederzeit offen das Wappen seines Ritters! Als Zeichen dessen dem er dient und anzuzeigen wer ihm bürgt.
  • Der Knappe trägt allzeit eine Waffe zum Schutze seines Herrn! Ist’s Schutz den er geschworen, dem Leibe seines Ritters, so ist’s die Waffe die ihm dazu dient.
  • Der Knappe trägt Ausrüstung nur nach dem Ermessen seines Herrn! Denn bürgt der Ritter für des Knappen Taten, so soll dieser sich nicht zeigen in ungefälligem Erscheinen.

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