Die Magierschaft

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„Das Königreich Galladoorn wird in magischen Belangen durch die Magiergilde Galladoorns vertreten.“

– Lex Magicae –

Die Magierschaft im Königreich
Gilde und Akademie

Jeder Magier in Galladoorn muss Mitglied der galladoornschen Magiergilde sein. Wer ohne die Erlaubnis der Gilde zaubert oder Zauberei lehrt, der kann wegen magischen Wildwuches angeklagt werden.
Für das magische Recht hat die Krone ein eigenes Gestzt erlassen: Die Lex Magicae.

Wappen der Magiergilde
Die Gilde regelt den Werdegang eines Magiers in ihren Statuten und legt fest, wer Zauberei unterrichten darf. Sie ermöglicht es reisenden Magiern vorrübergehend im Königreich zu zaubern und regelt normalerweise alle arkanen Belange für den Adel. Die Hofmagier beraten die Fürsten und Barone und stehen den Gildenmagiern in den Regionen vor. Dorfmagier die den Menschen in den Dörfern helfen, sind so in große Struktur der Gilde eingebunden.

 

Wappen der MagierakademieDie meisten Magier lernen jedoch an der Akademie. Die königliche Akademie der arkanen Künste zu Galladoorn steht in Königsstolz gleich in der Nähe zur Starkburg. Sie ist ein Hort des Wissens und der Lehre. Sie verfügt über das königliche Privileg, die einzige Magierakademie in Galladoorn zu sein.

An der Akademie erfahren junge Magiebegabte, die willens sind dem rechten Pfade zu folgen, eine hervorragende Ausbildung und die Möglichkeit sich in einem Fachbereich zu spezialisieren. Erfahrene Magier verdingen sich als Lehrmeister und haben mit königlicher Unterstüzung die Möglichkeit zu forschen und sich immer wieder für Reich und Krone zu bewähren.

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