Der Tronner Duellkodex

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So schreibt seine Hochwohlgeboren, Eberhard von Tron, Baron Trons und Ritter Galladoorns am 15. Tage unter dem 2. Mond des 4. Regierungsjahres seiner königlichen Majestät, Robert des Blutigen, König Galladoorns.

Diese Zeilen schreibe ich als Weisung für all jene, die meinem Hause durch Blut oder Heirat angehören, meinem Haus als Ritter und Gefolgsmann den Treueschwur geleistet haben oder durch Angehörige meines Hauses zum Stand des Ritters im Königreich Galladoorn geführt wurden. Es sei bekannt als das tronner Regularium zum Duelle zwischen Rittern und gelte als Leitfaden für den Weg von der Forderung bis zum Ende des Duells, bis es durch königliches Edikt unterbunden sei.

Der Grund zur Forderung

Forderung und Duell sind in unserem Hause nicht das Werkzeug der Rechtssprechung und sollen nicht angewandt werden, um begangenes Verbrechen zu „bestrafen“. Die Anklage auf ein Verbrechen tragt an geeigneter Stelle einem Richter oder der Krone vor, oder erschlagt den Missetäter an der Stätten, wenn Ihr seiner habhaft werden vermögt und er Eurer Rechtsgewalt untersteht.

Die Forderung und das Duell sind einzig die standesgemäße Antwort auf erlittene Schmach und Schmähung. Die Forderung zum Duell auszusprechen sei dem Ritter vorbehalten, wenn es um seine eigene Ehre oder die Ehre seines Namens und seines Hauses geht. Auch mag er als Champion für eine andere Person eine Forderung aussprechen, wenn diese ihm dieses ausdrücklich gestattet, oder wenn Sitte und Gebrauch es unverrückbar von ihm einfordern, zum Beispiel aus dem Gebot des Gastrechts heraus, wenn etwa der Gastgeber beleidigt wird oder um Schmähung und Beleidigung der Krone unseres Reiches zu sühnen.

Wird ein Ritter des Hauses Tron Zeuge einer Beleidigung gegenüber einer anderen Person, so biete er sich als Champion an, fordere aber nur nach erhaltener Einwilligung der beleidigten Person und sei sich der besonderen Bedeutung dieses Gunstbeweises bewusst, denn ab dem Augenblick der Forderung hält er in seinen Händen und in seinem Herzen die Ehre eines anderen, untrennbar vereint mit seiner eigenen.
Fordert mit Weisheit und Umsicht, und seid Euch dem heiligen Akt bewusst, den Ihr begeht. Vollführt ihn nicht leichtfertig und mit umnebeltem Geist in der Hitze des Augenblicks sondern mit kühlem Kopf und eingedenk der Gesetze, Schwüre und Traditionen unseres Reiches und Hauses, die Euer Handeln bestimmen sollen von dem Tag, an dem Ihr den Ritterschwur leistet bis zu dem Tag, an dem Ihr an die Pforten der Goldenen Stadt klopft, um Einlass zu verlangen.

Die Forderung

Ein jedes Duell finde seinen Ursprung in der Forderung. Die Forderung sei ausgesprochen mit lauter und fester Stimme und einzig dem Ritter vorbehalten. Der Fordernde soll zu diesem Zwecke vor jenen den er zu fordern wünscht treten und seinen Fehdehandschuh auf die Brust des Geforderten schlagen. Das in anderen Ländern übliche Schlagen ins Gesicht ist demütigend und einem Ritter, der für Tron streitet, nicht würdig.

Anschließend spreche der Fordernde mit klarer und fester Stimme seinen Namen, seinen Titel und seinen Stand. Auch der Name und der Titel desjenigen, den er zu fordern wünscht, sei genannt. Des Weiteren sei für alle klar vernehmbar, welches Vergehen der Fordernde dem Geforderten zum Vorwurf macht und daß er ihn zum Duelle fordert.

Anschließend sei dem Geforderten der Fehdehandschuh zu übergeben.

Der Geforderte soll den Handschuh annehmen und mit lauter und fester Stimme allen künden, dass die Forderung angenommen sei und geschlagen werde, auf dass der Drache befinden möge, welche Seite das Recht auf ihrer Seite habe.

Dieser Zeitpunkt soll das letzte Mal vor Ende des Zweikampfes sein, dass der Fordernde und der Geforderte direkt das Wort aneinander richten, denn es ist alles gesagt und nun mag nur noch die Stimme des Drachen im Klirren der Klingen über Recht und Unrecht befinden.

Die Bestimmung der Umstände des Zweikampfs

Nun, da die Forderung ausgesprochen und angenommen ist, so sollen sowohl der Geforderte als auch der Fordernde einen Sekundanten erwählen. Dieser Sekundant soll ebenfalls dem Stande des Ritters angehören und in den Tugenden des Ritters genau so bewandert sein wie im Ablauf des Duells.

Die Sekundanten mögen nun Kontakt zueinander aufnehmen und sich zumindest über folgende Fragen verständigen:

  1. Wann soll der Zweikampf stattfinden? Diese Frage zu beantworten ist das Privileg des Beleidigten, es sei für das Hause Tron verfügt, dass eine ausgesprochene Forderung so schnell wir irgend möglich zu schlagen sei, auf daß kein Makel auf unserem Hause und den Häusern unserer Gefolgschaft hafte.
  2. Wo soll der Zweikampf stattfinden? Den Ort zu bestimmen sei das Privileg des Beleidigten, für das Hause Tron sei es verfügt, dass ein geeigneter Ort zu wählen sei, der es ermöglicht, den Zwist baldigst aus der Welt zu schaffen.
  3. Mit welcher Waffe oder welcher Kombination aus Waffen wird der Zweikampf stattfinden? Die Wahl der Waffen findet durch den Beleidigten aus dem Kreis der ritterlichen Waffen statt, ein Duell mit Schusswaffen gleich welcher Beschaffenheit ist durch das Hause Tron als unwürdig abzulehnen. Aus der Wahl der Waffen ergebe sich auch die Frage, welche Form der Rüstung zu tragen sei und ob im Zweikampf der Schild geführt sein mag und ob weitere Waffen im Duell zugelassen sind. Auch sei geklärt, ob der Wechsel der Waffe durch die Streitenden während des Kampfes nach eigenem Willen erfolgen darf, oder ob der Kampf hierfür unterbrochen werde.
  4. Soll im Zweikampf der Schlag zum Kopfe gestattet sein?
  5. Mag der Schlag zum Bein unterhalb des Knies gestattet sein?
  6. Nach galladoorn’scher Sitte mag ein jeder Zweikampf eines Ehrenhändels gefochten sein bis zum Tode oder der Aufgabe eines Streiters. In anderen Ländern oder im Turniere übliche Einschränkungen, die sich mit einer vereinbarten Zahl Treffer begnügen, verspotten den Zweikampf als Werkzeug des Drachen, uns Sterblichen seinen Willen kund zu tun.

Wer im Duell antritt, der soll sein Leben in die Waagschale werfen, um die Entscheidung über das Leben und Handeln des Anderen zu treffen. Ob einzig ein Tropfen Blut fließe oder ob einer der Streiter in die goldene Stadt eingehe, mag allein die Entscheidung des Siegers sein, denn in seinem Sieg werde der Wille und Entscheid des Großen Drachen gewahr.

Sobald all diese Einzelheiten des Zweikampfes geklärt sind, sollen beide Sekundanten dafür Sorge tragen, dass die Kämpfer über die Einigungen in Kenntnis gesetzt werden und derer eingedenk sind, wenn sie zum Kampfe antreten.

Der Tag des Duells

Ein jeder Sekundant soll für seinen Kämpfer dafür Sorge tragen, dass ein Heiler an der Stätte weilt, auf daß nach erfolgtem Waffengang die Wunden versorgt werden.

Beide Sekundanten sollen sich gemeinsam ein Bild von den Waffen machen und diese jeweils vor dem anderen Sekundanten als geeignet benennen, auf dass nach dem Kampfe keine Nachrede gebe. Die Waffen sollen von möglichst gleicher Länge sein, der Gebrauch von vergifteten oder mit Magie versehenen Waffen ist im höchsten Maße schändlich und um jeden Preis zu unterbinden. Für den rechtmäßigen Zustand der Waffe zum Zweikampf hafte ein jeder Sekundant für jenen, dem er zur Seite stehe.

Nachdem geklärt ist, dass Waffen und Rüstung der Kämpfer in tadellosem Zustand sind, mag von jedem Sekundanten ein letztes Mal für seinen Kämpfer erklärt sein, ob es in seinem Auge eine Möglichkeit gäbe, den Kampf zu verhindern. Wird dies verneint oder werden die aufgezeigten Möglichkeiten abgelehnt, so trage einer der Sekundanten ein letztes Mal mit lauter und klarer Stimme vor, auf welche Regularien man sich einigte, auf dass einem jeden an der Stätten wie auch den Kämpfern klar sei, was vereinbart wurde. Sodann mag der Kampf nach den vereinbarten Einzelheiten ausgetragen werden.

Es sei niemandem als den Sekundanten gewährt, in den Kampf einzuschreiten, und auch jenen nur, so einer der Streitenden die vereinbarten Regularien verletzt. Dann jedoch sollen sie ohne zu zögern eingreifen und jenen, der sich schändlich verhielt und somit nicht nur seine Ehre, sondern auch die seines Sekundanten beschmutzte, niederstrecken voller Zorn und Verachtung und ihn zur Rechenschaft halten, bis jede Schande gesühnt.

Endet der Kampf anders als mit dem Tod eines der Streiter, so sei es einzig den Kämpfenden vorbehalten, das Duell für beendet zu erklären, entweder, in dem sie aufgeben und sich dem Sieger ausliefern, oder in dem sie als der Überlegene den Gegner kampfunfähig machen und anschließend sein Leben schonen.
Das Ende des Duells sei zuerst vom Besiegten verkündet, oder, so er unfähig sei, die Stimme ob erlittener Verletzung zu erheben, von seinem Sekundanten. Anschließend sei das Ende bestätigt von jenem, der die Gunst des Großen Drachen in sich trug und ob dessen im Zweikampf bestehen konnte. Durch die Verkündigung des Ausgangs sei für alle Anwesenden klar gestellt, wer gewann und wer unterlag, auf das sie Zeugnis vom Ausgang ablegen können und bestätigen mögen den Ausgang des Duells.

Der Sieg eines Streiters bestätigt, dass seine Sicht und Sache in der Gunst des Großen Drachen steht, denn der Ausgang des Kampfes sei nicht anders gesehen als die Entscheidung des Drachen. Das Schonen des Lebens dessen, der unterlag, sei einzig Privileg des Siegers und sei keine Selbstverständlichkeit auf das man sich berufen könnte.
Bleibt der unterlegene Streiter am Leben oder trat er als Champion für einen Anderen in die Schranken, so mag der Sieger des Kampfes noch an der Stätte des Streitens verkünden, ob er gedenkt, dem Verlierer selbst oder auch jenem, für den der Verlierer stritt, eine Aufgabe oder Sühne aufzuerlegen.

Das Leisten der genannten Sühne sei dem Unterlegenen ein gewährtes Privileg, in seiner Erfüllung mag er allen Forderungen ohne Tadel und Makel gerecht werden, und sei die Aufgabe noch so schwierig und hart. Er sei eingedenk der Tatsache, dass die Sühne, die er zu leisten hat, der Preis sei für sein Leben, dass der Sieger verschonte und ihm schenkte und dass der Sieger im Duelle nichts anderes war als ein Werkzeug des Großen Drachen, um dessen Willen zu künden, dem wir uns alle unterwerfen müssen.


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